Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Verträge, die zwischen der Firma Tortechnik Rother, Inhaber Thomas Rother,
geschäftsansässig Düsseldorfer Landstraße 65a, 47249 Duisburg, und ihren sämtlichen
Kunden, seien diese Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des §
14 BGB, abgeschlossen werden. Maßgeblich sind die AGB in der Fassung, die sie zum
Zeitpunkt des Einganges einer Kundenanfrage haben. Entgegenstehende Bedingungen der
Kunden werden nicht anerkannt und durch Einbeziehung der hiesigen AGB vollumfänglich
zurückgewiesen, es sei denn, sie wären umgekehrt in Textform ausdrücklich als vereinbart
gegenbestätigt.

(2) Allen Kunden steht das Recht zu, jedwede Klausel dieser AGB zur Disposition zu stellen.
In diesem Falle ist der Kunde eingeladen, eine abweichende Vertragsbestimmung zu
formulieren, sie der Firma Tortechnik Rother bekanntzugeben und das Einverständnis zu dem
dahingehenden Regelungsgehalt einzuholen.

(3) Änderungen dieser AGB oder sonstiger Regularien im Zusammenhang mit dem
Zustandekommen oder der Durchführung eines Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b
BGB). Dies gilt auch für eine Abbedingung des Textformerfordernisses selbst. Die Schriftform
(§ 126 BGB) ersetzt die Textform.

(4) Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist, so berührt dies nicht den Bestand
des Vertrages im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt in diesem Falle eine
dem wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn nach möglichst gleichkommender, wirksamer
Bestimmung. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke. Geltungserhaltende Reduktionen
dieser AGB sind auf den Regelungsgehalt des deutschen Zivilrechtes mit Ausnahme seiner auf
fremde Rechtsordnungen zurückverweisenden Bestimmungen vorzunehmen.

B. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern können in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen Widerrufsrechte zustehen.
Für diesen Fall erfolgt hierüber an anderer Stelle eine gesonderte Belehrung. (siehe Anlage 1)

C. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Vertragsschluss

(1) Auf Anfrage eines möglichen Kunden wird ihm von der Firma Tortechnik Rother ein
spezifiziertes schriftliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages erstellt und übermittelt. Der
Erstellung dieses Angebotes liegen die tatsächlichen Feststellungen zur Sache vor Ort sowie
die darauf basierenden Erörterungen mit dem möglichen Kunden und seine Anforderungen
zum gewünschten Lieferumfang zugrunde. Das schriftliche Angebot umschreibt das Leistungsangebot der Firma Tortechnik Rother vollständig und abschließend.

(2) Alle Angebote sind grundsätzlich befristet und werden mit Fristablauf unmittelbar
unwirksam, ohne dass es einer weiteren Erklärung der Firma Tortechnik Rother hierzu bedarf.
Die genaue Angebotsfrist wird auf dem Angebot vermerkt.

(3) Die Annahme eines Angebotes durch Kunden kann nur in genau der Form erfolgen, wie
das Angebot der Firma Tortechnik Rother in Textform spezifiziert ist. Jedwede Modifikationen
des Angebotes durch den möglichen Kunden gelten als Zurückweisung des Angebotes der Tortechnik Rother, die in diesem Falle dann ein insgesamt neues Angebot erstellt und
übermittelt.

§ 2 Lieferung

Lieferort ist die von dem Kunden angegebene Adresse, sofern nicht ausdrücklich in Textform
ein anderer Lieferort vereinbart wurde. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Leistungsgefahr
mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden mit
Aushändigung an ihn auf ihn über.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

(1) Alle Preisangaben der Firma Tortechnik Rother erfolgen in Euro zuzüglich
gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen werden nach den gesetzlichen Regeln fällig, soweit keine abweichende
Vereinbarung getroffen ist oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen
werden.

(3) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma
Tortechnik Rother.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, bleibt alle gelieferte Ware solange Eigentum der Firma
Tortechnik Rother, bis sämtliche gegen diesen Kunden offenen Ansprüche aus allen
Geschäftsvorfällen zwischen den Vertragspartnern insgesamt befriedigt sind.

(5) Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Forderung länger als einen Monat in Verzug, ist
die Firma Tortechnik Rother berechtigt, alle eingebauten Liefergegenstände abzuholen und —
sofern erforderlich — zu demontieren. Dieses Recht schließt die Befugnis ein, verbaute
Liefergegenstände baulich von Gegenständen zu trennen, die dem Kunden gehören, sofern
deren Trennung nicht einen Schaden verursacht, der den Wert der von der Firma Tortechnik
Rother gelieferten Gegenstände übersteigt; für die diesbezügliche Wertbemessung ist der
vereinbarte Kaufpreis der betroffenen Sache maßgeblich.

§ 4 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Rechte aus einer etwaigen Garantie
werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, bleibt vorbehalten, dass die Firma Tortechnik Rother
erforderlichenfalls abweichend von einem Kundenwunsch die Art der Nacherfüllung bestimmt;
im Übrigen gilt § 377 HGB. Im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus einer
mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus einer mangelfreien Ersatzsache von dem
Nacherfüllungsanspruch des Kunden nicht erfasst.

(3) Mängelansprüche eines unternehmerisch tätigen Kunden, der Unternehmer ist, verjähren
in einem Kalenderjahr ab dem Tag der Lieferung bzw. ab abnahmereifer Beendigung der von
der Firma Tortechnik Rother geschuldeten Arbeiten.

§ 5 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern sie
nicht unter die Bestimmungen des nachfolgenden Absatzes fallen.

(2) Der Haftungsausschluss nach Absatz 1 gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften
diesen Haftungsausschluss für unwirksam erklären, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, die die Firma Tortechnik Rother dem
Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde in aller Regel vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf
Schadensersatz wegen einer nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung besteht
zudem in keinem Fall für Beschädigungen, die im Zuge der Einbau- oder Reparaturarbeiten, an
der Bausubstanz entstehen (insb. Mauer- oder Klinkerschäden), soweit deren Entstehung nicht
grob fahrlässig oder vorsätzlich zustande kam.

D. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

Die Regelungen unter Abschnitt C. dieser AGB gelten dann nicht, wenn und soweit die Firma
Tortechnik Rother Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners
auszuführen hat. In diesem Falle gilt Nachstehendes:

§1 Kosten

(1) Kann der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht von der Firma Tortechnik Rother bei
Vertragsschluss verbindlich und abschließend angegeben werden, so dann der Kunde bis zu
dem der Arbeitsaufnahme vorangehenden Arbeitstag in Textform Kostengrenzen setzen.

(2) Verbindliche Kostenvoranschläge werden von der Firma Tortechnik Rother nur auf
ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

(3) Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich im Sinne
des Absatzes 2, wenn er in Textform erstellt und ausdrücklich als „Verbindlicher
Kostenvoranschlag“ bezeichnet wird. Für die zur Erstellung eines Kostenvoranschlages
erforderlichen Leistungen der Firma Tortechnik Rother werden dem Besteller Aufwendungen
berechnet, wenn die veranschlagten Arbeiten anschließend nicht durchgeführt werden oder
sie bei der tatsächlichen Durchführung der Arbeiten nicht verwendet werden können. Weist
der Kunde nicht einen geringeren notwendigen Kostenaufwand zur Erstellung des
Kostenvoranschlages nach, gilt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% der
Umsatzsteuer-Nettoangebotssumme zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer als angemessen
und von dem Kunden geschuldet.

(4) Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur lediglich
unverbindlich veranschlagte Kosten übersteigen und jedenfalls nicht in einem wirtschaftlich
vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert einer zu reparierenden Sache stehen, so verpflichtet sich
die Firma Tortechnik Rother den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gleiches
gilt für Mängel, die erst bei Gelegenheit der Reparatur festzustellen sind und die zuvor nicht
vom Umfang des ursprünglichen Reparaturauftrages umfasst waren.

(5) Nach einem von der Firma Tortechnik Rother nicht zu vertretenden Abbruch einer
Reparaturmaßnahme gilt das Verlangen des Kunden auf Wiederherstellung des
Ursprungszustandes als neuer Auftrag.

(6) Bei der Inrechnungstellung einer Reparatur werden die Preise für verwendete Teile,
Material und Sonderleistungen sowie die Preise für Arbeitsleistungen, Fahrtkosten und
Transportkosten jeweils gesondert ausgewiesen. Wird die Reparatur aufgrund eines
verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, genügt eine Bezugnahme in der Rechnung
auf den Kostenvoranschlag, wobei in diesem Falle nur Abweichungen vom ursprünglich
beschriebenen Leistungsumfang nochmals gesondert aufgeführt werden.

§ 2 Beendigung

Kündigt der Kunde einen Reparatur- oder Montagevertrag bevor dieser von der Firma Tortechnik
Rother erfüllt ist, so hat der Kunde die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten einschließlich
der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile in vollem Umfange zuzüglich
eines Neukalkulationsaufschlages von 2% auf die Rechnungssumme, mindestens aber € 100,
— zuzüglich Umsatzsteuer zu vergüten.

§ 3 Zahlungen

Geldzahlungsschulden des Kunden sind nach abnahmereifer Herstellung der versprochenen
Arbeiten durch die Firma Tortechnik Rother und Rechnungsstellung nach gesetzlichen Regeln
zur Zahlung fällig. Die Firma Tortechnik Rother behält sich das Recht vor, bei Auftragserteilung
eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen und die Arbeitsaufnahme von deren Erfüllung
abhängig zu machen.

§ 4 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde sorgt für angemessene und sichere Arbeitsbedingungen am Leistungsort.
Lassen sich Risiken aus der Sphäre des Kunden für die Mitarbeiter der Firma Tortechnik
Rother und/oder deren Subunternehmer nicht ausschließen oder sonst beherrschen, so hat
der Kunde dies der Firma Tortechnik Rother vor Arbeitsbeginn in Textform ausdrücklich
anzuzeigen.

(2) Der Kunde stellt die erforderliche Energie am Leistungsort (Strom; Gas, Kraftstoffe)
einschließlich aller erforderlichen Anschlüsse (Zu- und Ableitungen) sowie Lagerstätten für
Material, Werkzeuge und Abfälle auf seine Kosten bereit.

(3) Kommt der Kunde seinen nach Maßgabe der bei der Vertragsanbahnung konkretisierten
Mitwirkungsverpflichtungen nach diesen Bestimmungen nicht nach, so ist die Firma Tortechnik
Rother berechtigt, gleichwohl aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten
diese Handlungen vorzunehmen.

§ 5 Ausführungsfristen

(1) Die Angabe von Reparatur- und/oder Montagefristen beruhen auf geschätzten
Regelerwartungen und sind stets unverbindlich, sofern nicht eine Leistungszeit von der Firma
Tortechnik Rother ausdrücklich und in Textform als verbindliche Ausführungsfrist bezeichnet
worden ist.

(2) In allen Fällen unvorhersehbarer Behinderungen sowie bei behördlichen Interventionen in
den Arbeitsfortschritt, bei höherer Gewalt und bei Arbeitskämpfen, verlängern sich auch
verbindlich genannte Fristen angemessen, mindestens aber um diejenige Zeit, die unmittelbar
durch die Behinderung bzw. die behördliche Intervention verstreicht.

§ 6 Abnahme durch den Kunden

(1) Der Kunde ist ohne schuldhaftes Zögern umgehend zur Erklärung der Abnahme geleisteter
Arbeiten verpflichtet, sobald ihm die abnahmereife Fertigstellung von der Firma Tortechnik
Rother angezeigt worden ist.

(2) Kommt der Kunde mit der Erklärung der Abnahme in Verzug, so gilt sie nach Ablauf von 10
Werktagen seit Eingang der Fertigstellungsanzeige bei ihm als erfolgt. Nimmt der Kunde eine
Leistung der Firma Tortechnik Rother ohne abgeforderte Abnahmeerklärung selbst oder durch
Dritte vorbehaltlos in Benutzung, so gilt die Abnahme am 5. Werktag nach Beginn der
Benutzung als erfolgt. Jedweden Vorbehalt wegen erkennbaren Mängeln hat der Kunde spätestens innerhalb der vorstehend genannten Zeiträume bei der Firma Tortechnik Rother
eingehend geltend zu machen.

§ 7 Pfandrechtserweiterung

Der Firma Tortechnik Rother steht wegen ihrer Forderungen von Gesetzes wegen ein
werkvertragliches Pfandrecht an allen ihr aufgrund des Vertrages in Besitz gekommenen
Reparatur- und Montagegegenständen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, aus Forderungen wegen
Ersatzteillieferungen oder aus Forderungen wegen sonstigen Leistungen geltend gemacht
werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige
Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung gilt dieses Pfandrecht der Firma Tortechnik Rother
nur dann, wenn diese Ansprüche von dem Kunden unbestritten oder gerichtlich rechtskräftig
als bestehend festgestellt sind.

§ 8 Gewährleistung

Mängel in einer Leistung der Firma Tortechnik Rother hat der Kunde ihr unverzüglich
mitzuteilen. Führt der Kunde ohne Einholung einer vorherigen Einwilligung der Firma
Tortechnik Rother dazu selbst oder durch Dritte Instandsetzungs- oder Montagearbeiten an
Werken, die Gegenstand einer vertraglichen Leistung der Firma Tortechnik Rother gewesen
sind, aus, so entfällt jedwede Verantwortlichkeit der Firma Tortechnik Rother für
Gewährleistung und/oder Haftung für oder durch diese Arbeiten, sofern der Kunde nicht den
Nachweis erbringen kann, dass diese Drittarbeiten zweifelsfrei sachgerecht erfolgt sind. Das
gleiche gilt, wenn der Kunde den Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterlässt,
obwohl er von der Firma Tortechnik Rother auf den Erneuerungsbedarf in Textform
hingewiesen worden war.

E. Schlussbestimmungen

Die Firma Tortechnik Rother beteiligt sich nicht an Streitbeilegungen vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Duisburg.

Anlage 1

Verbraucherwiderrufsrecht
(1) Alle Bestellungen bei unserem Handwerksbetrieb beziehen sich auf Waren, welche nicht
vorgefertigt sind und ausschließlich auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers
zugeschnitten werden. Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen, zu denen wir durch den
Besteller aufgefordert werden, sind als dringlich zu betrachten. In den Fällen dieses Absatzes
steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu.

(2) Im Übrigen gilt:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels
einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf
einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief,
Telefax, E-Mail) erfolgt.

Der Widerruf ist zu richten an:
Tortechnik Thomas Rother
Düsseldorfer Landstraße 65a
47249 Duisburg
Telefax: 0203 73 86 64 8

E-Mail: info@rother-tore.de

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren
wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren
unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie
uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die oben genannte Adresse
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der
Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung
der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn
dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben
Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
-Ende der Widerrufsbelehrung-